Für diesen Aufgabenbereich bietet ADR die Drucker verschiedener Hersteller an. Der Gesetzgeber verlangt, daß zum
Beispiel Medikamente und Gefahrstoffe eindeutig mit Farbkodierungen
gekennzeichnet werden. Nach der GHS/CHP Verordnung reicht dabei eine
nur einfarbige Kennzeichnung nicht aus. Muß zusätzlich auch die Norm
BS5609 für Gefahrstoffe erfüllt werden, gelten noch strengere Anforderungen für
Drucker und Etiketten, hinsichtlich UV Beständigkeit und Langlebigkeit. Wir
bieten dafür zertifizierte Materialien an. Anwender für
Kennzeichnungsetiketten sind beispielsweise:
Kaufhäuser (zur Herstellung
von für Preisschildern und anderen Auszeichnungen)
Apotheken (zur Herstellung
von Etiketten für selbst produzierte Arzneimittel und Crems)
Chemie Hersteller (für
Labels mit Bezeichnung der Zusatzstoffe)
Krankenhäuser (zum
Kennzeichnen von Patienten-Proben)
Veranstalter (für das
Drucken von individuellen Tickets)
Messen und Hotels (für das
Drucken von Namensschildern) und viele andere Unternehmen ....